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Uster - Installation von Videokameras am Bahnhof 1.8.2012

Mehr Sicherheit

 
 
Der Bahnhof Uster übt als Ziel- und Umsteigebahnhof eine zentrale Funktion für die Stadt und ihre Bevölkerung aus. Die Ergebnisse der Bevölkerungsumfrage zum Sicherheitsempfinden aus dem Jahre 2009 zeigen indessen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl gerade im Bereich des Bahnhofs empfindlich gestört ist. Knapp drei Viertel der über 1’000 befragten Personen gaben an, dass sie sich an diesem Ort unsicher fühlten. Nebst dem getrübten subjektiven Sicherheitsempfinden bietet der Bahnhof Uster aber auch objektiv weniger Sicherheit als das übrige Stadtgebiet: Stadt- und Kantonspolizei sehen sich hier häufiger als in anderen Stadtgebieten mit Delikten wie Vandalismus, Littering, Diebstahl, Tätlichkeiten und Ähnlichem konfrontiert.

Der Stadtrat hat bereits verschiedene Verbesserungsmassnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt, namentlich das Projekt "Bahnhofpatenschaft" oder die Erhöhung der polizeilichen Präsenz. Dennoch konnten diese Massnahmen allein die gewünschte Verbesserung der Sicherheit noch nicht erreichen. Der Stadtrat hat daher beschlossen, aufgrund der im Jahr 2010 neu geschaffenen Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum als geeignete und notwendige Massnahme zur Verbesserung der Sicherheit den Bahnhof als ersten öffentlichen Ort in der Stadt Uster mit Video überwachen zu lassen. Gemeinsam mit den SBB und den Verkehrsbetrieben Zürichsee und Oberland (VZO) einigte man sich auf das Anbringen von insgesamt neun Kameras: Sechs im Bereich des Busbahnhofes, zwei beim "Kiosk-Platz" und eine weitere bei der Hauptunterführung auif der Seite der Industriestrasse.

Datenschutz gewährleistet
Die aufgezeichneten Bilder werden während 72 Stunden bei den SBB aufbewahrt und anschliessend automatisch wieder gelöscht beziehungsweise überschrieben. Einzig auf die Mitteilung der Polizei hin, dass sich im Aufzeichnungsperimeter ein relevanter Vorfall (Straftat oder Unfall) ereignet hat, werden die aufgezeichneten Bilder gesichert und auf Beschluss der zuständigen Strafuntersuchungsbehörde hin ausgehändigt.
 
www.uster.ch
 
 
 
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