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Beschlüsse des Gemeinderates

 
 
Die Gemeinden müssen in den nächsten Jahren ihre Schiessanlagen von Altlasten
befreien, um gemäss Umweltschutzgesetz den Schiessbetrieb aufrecht erhalten zu
dürfen. Der Gemeinderat hat ein Vorprojekt erarbeiten lassen. Danach ist mit Sanierungskosten von rund 4,1 Mio. Franken zu rechnen. Der Kostenverteiler zwischen
Bund, Kanton und Gemeinde sowie die Sanierungsfristen sind noch nicht geklärt.

Die Böden der Schiessanlagen und die Kugelfänge sind mit Blei belastet. Dies gefährdet Kulturland und Grundwasser. Die Anlagen müssen in den nächsten Jahren saniert werden, egal ob danach darauf noch geschossen wird oder nicht. Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates, worin die Schiessvereine eingebunden sind, prüft seit einigen Wochen, wie die Anlagen im Saumholz und in Hermatswil saniert werden können. Dazu wurden auch externe Fachleute beigezogen. Die Arbeiten gestalten sich schwierig, weil die eidgenössischen Räte in diesen Tagen noch darüber befinden müssen, ob die Sanierungsfristen erstreckt werden oder nicht. Vor allem sind auch die Kostenbeteiligungen von Bund und Kanton noch nicht geklärt. Der Bund hatte einstweilen verfügt, dass Gemeinden, die Beiträge an die Sanierungskosten erwirken wollen, ihren
Betrieb auf verseuchten Anlagen per Ende Oktober 2008 einstellen mussten. Bis das Verfahren geklärt ist beziehungsweise bis eine Anlage saniert ist, darf der Schiessbetrieb nicht mehr aufgenommen werden.

Hohe Sanierungskosten
Gemäss heutigem Wissensstand entstehen durch die Sanierung der Anlage im Saumholz Aufwendungen von 3,9 Mio. Franken; die Sanierung in Hermatswil ist mit rund 200’000.- Franken vergleichsweise günstig. Diese Kosten fallen an, ob der Schiessbetrieb weitergeführt wird oder nicht. Mit rund. 2,4 Mio. Franken fällt im Saumholz ein grosser Brocken auf die Jagdschiessanlage. Für einen ersten, unumgänglichen Sanierungsschritt hat der Gemeinderat einen Kredit von 294’000.-- Franken bewilligt, um 30 künstliche Kugelfangsysteme einzubauen und eine erste Etappe der Bodensanierung in jenem Bereich vorzunehmen. Diese Arbeiten werden in den nächsten Monaten ausgeführt, damit der Schiessbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Alle Sanierungsarbeiten gelten als gebundene Ausgaben und werden vom Gemeinderat in eigener Kompetenz bewilligt.
 
 
 
 
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