» zurück
 
 
 

Sichere Schweizer Gesetzgebung bei der 3. Säule

 
 
Die Finanzkrise ist noch nicht überwunden. Und obwohl die Schweizer meist etwas in Reserve haben, stellt sich heute die Frage: «Wie sicher sind unsere Ersparnisse?» Und viele fragen sich: «Wie sicher ist unser Sparkapital bei den Versicherungen?»

Mit der Ersten Säule, der AHV, ist lediglich das Existenzminimum im Alter gesichert. Die Zweite Säule (die Pensionskasse) ist ab einem Einkommen von 20’520 Franken pro Jahr eine zusätzlichen Vorsorge und soll die Erhaltung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung ermöglichen. Es werden in Zukunft schlicht zu wenige junge Erwerbstätige nachkommen, die mit ihren AHV-Beiträgen die AHV-Renten der Senioren ermöglichen könnten. Und gerade darum rät Oliver Blumenthal zum Sparen in der Dritten Säule. Zwei Systeme stehen dafür zur Auswahl, nämlich eine Vorsorgepolice bei der Versicherung oder ein Konto bei einer Bankstiftung.

Oliver Blumenthal sieht im Bereich der Lebensversicherungen einen Wachstumsmarkt. Das Problem der sog. Überalterung in der Ersten Säule und der rückläufige Umwandlungssatz in der Zweiten Säule bewegen viele Kunden zur Absicherung ihres Ersparten über eine Lebensversicherung. Blumenthal rät zu einer genauen Budgetierung. Man soll errechnen, wie viel man monatlich auf die Seite legen kann. Der problemlos zahl- bzw. sparbaren Monatsbetrag kann in eine Dritte-Säule-Police bei einer Versicherung investiert werden, welcher bei den Steuern unter den Abzügen berücksichtigt wird.

Die Versicherungsbranche weist fast durchgehend solide Abschlüsse auf, und Bilanzprobleme sind die Ausnahme. Bezüglich der Ängste um die Auszahlung der Renten- und Lebensversicherung kann Entwarnung gegeben werden. Das Bundesamt für Privatversicherungen überwacht und kontrolliert regelmässig die Zahlungsfähigkeit der Versicherer. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Versicherung sämtliche Ansprüche aus der Dritten Säule sicherzustellen hat. Bei einem Konkurs einer Gesellschaft gelangt das Kapital nicht in die Konkursmasse, sondern die Versicherungsnehmer haben dann vor allen anderen Gläubigern ein Vorrecht auf das lückenlose Deckungskapital ihrer Versicherung inklusive des zugeteilten Überschussguthabens.

Weder in der Schweiz noch in Europa drohe den Versicherungen ein ähnliches Schicksal wie in den USA.

AXA Winterthur
Bahnhofstrasse 3
8330 Pfäffikon
Tel. 044 952 32 54
Fax 044 952 32 53
 
oliver.blumenthal@axa-winterthur.ch
www.axa-winterthur.ch
 
 
 
 
» zurück